Die
Kommanditgesellschaft auf Aktien, oder kurz
KGaA, ist in einigen Rechtsordnungen eine Rechtsform für Unternehmen. Sie vereint Elemente von
Aktiengesellschaft (AG) und
Kommanditgesellschaft (KG). Bei der KGaA handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, die an Stelle eines Vorstandes über persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre) verfügt.