Kombattanten sind nach dem
humanitären Völkerrecht Personen, die unabhängig von der Rechtmäßigkeit des Konflikts zu Kriegshandlungen berechtigt sind. Dies erlaubt dem Kriegsgegner die gezielte Bekämpfung und Tötung der uniformierten Kombattanten, ermöglicht diesen jedoch auch eine Behandlung nach den Regeln der
Genfer Konventionen, beispielsweise den Status als
Kriegsgefangener im Fall einer Gefangennahme. Sie verlieren den geschützten Kombattantenstatus, wenn sie nicht unterscheidbar von Zivilpersonen kämpfen, ihre Waffen nicht offen tragen oder die Uniform ihres Kriegsgegners tragen. In diesem Fall steht ihnen lediglich theoretisch der humanitäre Schutz der unverbindlichen
UN-Menschenrechtscharta zu, unter anderem ein faires Gerichtsverfahren und menschenwürdige Behandlung.
Was Kombattanten bekämpfen dürfen und
wie sie selbst bekämpft werden dürfen, unterliegt Beschränkungen.