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Kollektivrechtliche Vereinbarung
Als Oberbegriff umfasst
kollektivrechtliche Vereinbarung
alle zwischen den Tarifvertragsparteien und den Betriebsparteien abgeschlossenen schriftlichen Vereinbarungen. Im Einzelnen sind diese
zwischen
Arbeitgeberverband
bzw.
Arbeitgeber
und
Gewerkschaft
im Rahmen des
Tarifvertragsgesetzes
vereinbarten
Tarifverträge
;
zwischen der Unternehmensführung/Arbeitgeber und dem
Betriebsrat
im Rahmen des
Betriebsverfassungsgesetzes
abgeschlossenen
Betriebsvereinbarungen
;
zwischen Dienststellenleitung und dem Personalrat im Rahmen des
Personalvertretungsrechts
(
Bundespersonalvertretungsgesetz
;
Personalvertretungsgesetze
der Länder) abgeschlossenen
Dienstvereinbarungen
.
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