Im
klassischen Griechenland war ein
Kleruch ein Ansiedler, der ein Stück Land, das oft im Krieg erobert worden war, vom Staat in einem
Losverfahren erhielt. Ein solches Landlos hieß
kleros. Kleruchen behielten das
Bürgerrecht ihrer Heimatgemeinde und blieben verpflichtet, an ihre
Polis Steuern zu entrichten und Militärdienst zu leisten. Auf diese Weise gegründete Bürgerkolonien wurden
Kleruchien (κληρουχία / klêrouchía) genannt. Eine Kleruchie blieb im Gegensatz zu einer regulären Koloniegründung von der
Mutterstadt abhängig.