Das
Kennzeichenrecht ist ein Teilgebiet des
gewerblichen Rechtsschutzes. Es umfasst das Rechtsgebiet der im geschäftlichen Verkehr verwendeten Zeichen. Dies sind solche Zeichen, die im Verkehr als Marken, Unternehmensbezeichnung und Werktitel genutzt werden. Schutzvorschriften ergeben sich hauptsächlich aus dem
Markengesetz. Daneben sind aber auch Vorschriften aus dem
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und
Handelsgesetzbuch (HGB) wichtig, um Schutzrechte durchzusetzen. Zur sprachlichen Klarstellung: Ist ein Kennzeichen geschützt, spricht man in der Regel von einem markenrechtlichen Schutz.