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Kaufvertrag (Deutschland)
Der Kaufvertrag ist nach deutschem Schuldrecht ein gesetzlich normierter Vertragstyp. Er besteht aus zwei aufeinander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen, die als Angebot und Annahme bezeichnet werden. Die an einem Kaufvertrag beteiligten Parteien werden als Käufer und Verkäufer bezeichnet. Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich letzterer zur Übereignung (vgl.  BGB) einer Kaufsache durch Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Kaufsache (auch „Lieferung“ genannt). Dem Käufer wird im Gegenzug die Pflicht auferlegt, den Kaufpreis zu bezahlen und den Kaufgegenstand abzunehmen. Geregelt wird der Kaufvertrag in den Normen bis BGB.

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