Der
Kardinalstaatssekretär, amtlich
Staatssekretär Seiner Heiligkeit, steht dem
Staatssekretariat des
Heiligen Stuhls vor, welches das wichtigste
Dikasterium der römischen
Kurie ist und darum grundsätzlich auch von einem
Kardinal geleitet wird, weshalb sich auch die Bezeichnung Kardinalstaatssekretär im Deutschen durchgesetzt hat. Falls das Amt des Kardinalstaatssekretärs vakant wird, wird gelegentlich auch (vorübergehend) ein
Pro-Staatssekretär (der noch kein Kardinal ist) vom
Papst ernannt.