Der Begriff
Monarchie (
altgr. monarchía ‚Alleinherrschaft‘, aus
monos ‚ein‘ und
archein ‚herrschen‘) bezeichnet eine
Staats- bzw.
Herrschaftsform, bei der in der Regel ein
Adliger das Amt des
Staatsoberhaupts durch Vererbung oder Wahl auf Lebenszeit oder bis zu seiner Abdankung innehat. Die Monarchie bildet somit das Gegenstück zum modernen
Republikbegriff. Die Machtbefugnisse der betreffenden Person können je nach Form der Monarchie variieren: Dieses Spektrum reicht von fast keiner (parlamentarische Monarchie) über durch eine
Verfassung begrenzte (
konstitutionelle Monarchie) bis hin zu alleiniger, uneingeschränkter politischer Macht (
absolute Monarchie). Die entartete,
illegitime und
despotische Form der Monarchie ist die
Tyrannis. Zusätzlich wird zwischen
Erb- und
Wahlmonarchie unterschieden: In der erstgenannten Form wird der Herrscher durch
Erbfolge, in der zweitgenannten durch eine
Wahl meist auf Lebenszeit bestimmt. In Erbmonarchien wird der Herrschaftsanspruch des Staatsoberhauptes in der Regel auf eine
göttliche Bestimmung zurückgeführt. Auch eine Verehrung als eigenständige Gottheit oder Person göttlichen Ursprungs ist möglich (sehr verbreitet in
antiken Reichen, z. B. im
alten Ägypten oder im
Römischen Reich, aber auch in neuerer Zeit, z. B. im
Kaiserreich China oder bis nach dem
Zweiten Weltkrieg in
Japan).