Als
Judikatur (von
lateinisch = richten, urteilen,
judizieren = entscheiden, für Recht erkennen, veraltet auch
dijudizieren) bezeichnet man nach verbreiteter Meinung die verbindliche Feststellung bestrittenen, bezweifelten oder gefährdeten Rechts im Einzelfall durch eine vom Staat berufene, selbständige und unabhängige Stelle.