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Interdikt (Kirchenrecht)
Ein Interdikt (lat.: „Untersagung“) ist die Einstellung von gottesdienstlichen Handlungen als Kirchenstrafe für ein Vergehen gegen Kirchenrecht. Das Interdikt war in Form des Lokalinterdikts hauptsächlich im Mittelalter eine scharfe Waffe der katholischen Kirche gegen die Übertretung ihrer Regeln und im Kampf gegen ihre Gegner. Diese Strafe fand noch bis in die Neuzeit hinein Anwendung und ist heute Bestandteil der Strafbestimmungen des Codex Iuris Canonici. Das Interdikt bedeutete für die Betroffenen das Versagen der für das Seelenheil des gläubigen Menschen notwendigen Sakramente.

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