Der medizinische Begriff
Indikation (von „anzeigen“), Synonym:
Heilanzeige, steht grundsätzlich dafür, welche medizinische Maßnahme bei einem bestimmten
Krankheitsbild angebracht ist und zum Einsatz kommen soll: Bei Krankheitsbild „X“ ist das Heilverfahren „Y“ indiziert, also angebracht. („Krankheitsbild“ ist nicht synonym mit
Diagnose zu verwenden, sondern umfasst den Gesamtzustand eines Patienten. Verwaltungstechnische, weltanschauliche, finanzielle, juristische oder andere nicht-medizinische Gründe bildet der Begriff Indikation in seiner grundlegenden Bedeutung nicht ab.)