Als
Hege werden im
Jagdrecht Maßnahmen zusammengefasst, die die Lebensgrundlage von
Wild betreffen. Die Hege ist demnach ein Grundelement des Selbstverständnisses der
Jäger, der sogenannten „
Waidgerechtigkeit“. Im Jagdrecht verpflichtet das Hegegebot die Jäger, der Artenvielfalt des Wildes nicht zu schaden. Diese Pflicht zur Hege erstreckt sich auch auf solche Wildarten, die durch die
Schonzeitregelung dauerhaft nicht bejagt werden. Die Jäger als Jagdpächter sind regional in
Hegegemeinschaften zusammengeschlossen.