Handfeuerwaffe ist die Bezeichnung für eine von einer einzelnen Person tragbare und ohne weitere Personen sowie zusätzliche Hilfsmittel, wie z. B.
Lafetten, einsetzbare
Feuerwaffe mit einem allgemein unter 20 mm liegenden Kaliber. In der deutschen Gesetzgebung unterscheidet man
Langwaffen (mit Lauf und geschlossenem Verschluss länger als 30 cm und kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge größer als 60 cm) und
Kurzwaffen (alle anderen) siehe: zu Abs. 4
WaffG.