Die
Handelsmarine oder
Handelsflotte umfasst alle Seeschiffe, die in das
Schiffsregister des jeweiligen Staates eingetragen sind und der
Seeschifffahrt zum Zweck der Beförderung von Gütern (
Handelsschiffe) und Personen dienen (d.h.
Handelsschifffahrt betreiben). Diese Schiffe werden als
Kauffahrteischiffe bezeichnet.