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Grundrechte (Deutschland)
Grundrechte
werden in
Deutschland
in der Bundes
verfassung
und in einigen
Landesverfassungen
gewährleistet. Im
Grundgesetz
sind die
Grundrechte
im gleichnamigen I. Abschnitt (Artikel 1 bis 19) verbürgt. Sie sind
subjektive öffentliche Rechte
mit Verfassungsrang, die alle
Staatsgewalten
binden. Für den Fall, dass die Grundrechte verletzt werden und auch der
Rechtsschutz
vor den übrigen Gerichten versagt, stellt das Grundgesetz mit der
Verfassungsbeschwerde
zum
Bundesverfassungsgericht
einen außerordentlichen
Rechtsbehelf
bereit ( Abs. 1 Nr. 4a GG).
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