Als
Grundorgane bezeichnet man in der
Pflanzenmorphologie Sprossachse,
Blatt und
Wurzel. Die Grundorgane können nicht voneinander abgeleitet werden, "sie sind nicht homologisierbar und sie üben verschiedene Basisfunktionen aus". Es sind
Grundorgane, weil aus ihnen alle anderen Organe abgeleitet werden können. Ihre Lage im Gefüge, "ist bei den
Kormophyten stets gleich: Blätter stehen immer an Sprossachsen, niemals an Wurzeln".