Das
Grundgesetz Dänemarks (offiziell
Danmarks Riges Grundlov – „Grundgesetz des (König-)Reichs Dänemark“) ist die
dänische Verfassung und wurde am 5. Juni 1849 von König
Frederik VII. unterschrieben. Dieses Datum ist seitdem
Nationalfeiertag in
Dänemark (neben dem Geburtstag der Königin) und markiert die Einführung der
konstitutionellen Monarchie und die Abschaffung des
Absolutismus, der seit seiner Einführung durch
Friedrich III. 1661 bestand. Es ist die Geburtsstunde des demokratischen Dänemarks mit seiner inzwischen über 150-jährigen Geschichte.