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Großherzogtum Baden
Das
Großherzogtum Baden
war von 1806 bis 1871 ein souveräner
Staat
, der bis 1813 Mitglied des
Rheinbunds
und von 1815 bis 1866 des
Deutschen Bundes
war. Seit 1871 war es nur noch teilautonomer Bundesstaat innerhalb des
Deutschen Kaiserreiches
. Die Entstehung des Großherzogtums aus der
Markgrafschaft Baden
während der
Koalitionskriege
ging mit großen Gebietszuwächsen für
Baden
einher. Das Land war anfangs eine
absolute Monarchie
, seit 1818 eine
konstitutionelle
, ehe 1918 aus dem Großherzogtum im Zuge der in Baden unblutig verlaufenden
Novemberrevolution
eine
demokratische Republik
entstand.
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