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Gesellschaft (Gesellschaftsrecht)
Eine
Gesellschaft
im Sinne des
Gesellschaftsrechtes
ist eine mittels
Gesellschaftsvertrag
meist auf unbestimmte Zeit gegründete
Personenvereinigung
zur gemeinsamen Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Sie ist entweder eine
Personengesellschaft
, eine
Kapitalgesellschaft
oder eine
Genossenschaft
. Ausnahme ist die
Einpersonengesellschaft
, bei welcher der einzige
Gesellschafter
den gesamten Teil der
juristischen Person
bildet.
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