Die Geschäftsordnung des Bundesrates (GO BR) regelt die interne Geschäftstätigkeit des Bundesrates. Sie bedarf wegen der Kontinuität des Bundesrates im Gegensatz zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO BT) keiner Bestätigung in bestimmten zeitlichen Abständen. Veröffentlicht wird sie im Bundesgesetzblatt.