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Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union
Das
Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union
(EUGöD) ist eines der drei Gerichte der
Europäischen Union
. Das Gericht ist das erste und einzige
Fachgericht
der Union. Es wurde nach dem durch den
Vertrag von Nizza
eingeführten
EG-Vertrag
durch einen Beschluss des
Rates der Europäischen Union
vom 2. November 2004 als
Gerichtliche Kammer
errichtet.
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