Das
Gericht der Europäischen Union (
EuG, vor dem
Vertrag von Lissabon Gericht Erster Instanz oder kurz
GEI genannt) ist ein eigenständiges europäisches Gericht, das dem
Europäischen Gerichtshof nachgeordnet ist. Die amtliche Bezeichnung in den europäischen Verträgen ist nur kurz
Gericht.