Die Lehre vom
gerechten Krieg (
lt. bellum iustum) ist eine in der
abendländischen Rechtsgeschichte entwickelte Auffassung, der zufolge ein
Krieg oder
bewaffneter Konflikt zwischen Kollektiven – meist
Staaten – dann und nur dann
ethisch und
rechtlich legitim ist, wenn er bestimmten Anforderungen genügt: Das
Recht zum Krieg (lt.
ius ad bellum) ist danach einer rechtmäßigen Autorität vorbehalten, die den Krieg aus einem gerechten Grund und mit richtigen Absichten und Zielen führen muss, während das
Recht im Krieg (lt.
ius in bello) die Einhaltung bestimmter Kriegsführungsregeln fordert, darunter die Verhältnismäßigkeit der Mittel und den Schutz von
Zivilbevölkerung und
Kriegsgefangenen.