Als
Genussmittel im engeren Sinne werden
Lebensmittel bezeichnet, die nicht in erster Linie wegen ihres
Nährwertes und zur
Sättigung konsumiert werden, sondern wegen ihrer anregenden Wirkung durch
psychotrope Substanzen und ihres
Geschmacks. Oft werden darüber hinaus auch psychotrope Substanzen, die nicht wie Lebensmittel verzehrt werden oder mangels Nährwerts keine Lebensmittel sind, wie zum Beispiel
Tabakwaren, zu den Genussmitteln gezählt. In der Fachliteratur wird der Begriff darüber hinaus gelegentlich für
Zucker und andere
Gewürze verwendet. Im
Deutschen Wörterbuch der
Brüder Grimm werden Genussmittel definiert als Lebensmittel, deren Verzehr weniger der
Ernährung als vielmehr dem
Genuss dient. Die Unterscheidung zwischen Nahrungs- und Genussmitteln ist wissenschaftlich und insbesondere juristisch nicht definiert. Einzig für den Verkauf von Alkohol und Tabak gibt es gesetzliche Bestimmungen.