Das deutsche
Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG) ist
1990 erlassen worden, um die Nutzung der
Gentechnik und die Verhütung der Gefahren gesetzlich zu regeln. Die Gentechnik-Sicherheitsverordnung als untergesetzliches Regelwerk zum GenTG regelt Sicherheitsanforderungen an gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen und die Freisetzung von
gentechnisch veränderten Organismen.