Als
Gemeine Herrschaften wurden in der
Alten Eidgenossenschaft bis 1798 Gebiete bezeichnet, die von mehreren der XIII regierenden
Alten Orte gemeinsam erobert und als
Vogteien auch gemeinsam verwaltet wurden. Die Zahl und die Kombination der regierenden Orte variierten dabei stark. Nach dem
Zweiten Villmergerkrieg 1712 erzwangen die reformierten Kantone eine neue Zusammensetzung der regierenden Orte in den
Deutschen Gemeinen Vogteien.