Der
Geltungsvorrang ist in der
Rechtswissenschaft eine der beiden Formen, eine
Normenkollision aufzulösen. Danach gilt für einen
Sachverhalt, der von mehreren
Rechtsnormen erfasst, aber von ihnen unterschiedlich geregelt wird, nur eine Rechtsnorm, nämlich die vorrangige. Der Geltungsvorrang führt dazu, dass der verdrängte Rechtssatz seine Geltung verliert, das heißt außer Kraft gesetzt und damit
ungültig (nichtig) wird: Das höherrangige Recht bricht das niederrangige. Anders ist dies beim
Anwendungsvorrang. Welche der beiden kollidierenden Vorschriften vorrangig ist, entscheidet man mittels einer
Kollisionsregel.