Die
Geburtsurkunde ist eine amtliche
Bescheinigung über die
Geburt einer Person – mit Name, Geschlecht, Datum und Ort. Außerdem werden die im Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde rechtlich geltenden Eltern (nicht zwingend die
leiblichen Eltern beispielsweise bei
Adoption, siehe
Abstammungsurkunde) eingetragen. Sie wird in den meisten Staaten vom
Standesamt des Geburtsortes ausgestellt und an jenes des Wohnbezirkes der Eltern mitgeteilt.