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Gütestelle
Eine Gütestelle – in Österreich Schiedsstelle genannt – ist eine Stelle zur außergerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Sie wird von der Landesjustizverwaltung eingerichtet (z. B. Schiedsamt) oder anerkannt. Die Gütestelle kann jederzeit angerufen werden. Das bedeutet, bevor ein Rechtsstreit vor Gericht verhandelt wird, aber auch, wenn er bereits vor Gericht anhängig ist. Ursprünglich waren Gütestellen für Bagatellstreitigkeiten gedacht. Da die Kosten aber in der Regel streitwertunabhängig sind, eignet sich das Güteverfahren insbesondere auch bei großen oder sehr großen Streitwerten. Die Erstberatungskosten bzw. die Kosten zur Einleitung des Verfahrens sind äußerst niedrig. Die Güteordnung, die jede Gütestelle individuell erstellt haben muss, gibt unter anderem Auskunft über das Verfahren, die eingesetzte Methodik und die Kosten. Die meisten staatlich anerkannten Gütestellen sind von Personen besetzt, die die Befähigung zum Richteramt besitzen, es gibt aber auch Sachverständige, die als Gütestelle staatlich anerkannt sind. Als Nicht-Juristen können diese insbesondere bei komplexen oder technischen Streitigkeiten Vorteile bieten. Das Güteverfahren eignet sich bei allen zivilrechtlichen Streitigkeiten, wo es nicht um die Klärung der Schuldfrage geht. Eine möglichst schnelle Lösung, mit der alle Beteiligten leben können, steht in der Regel im Mittelpunkt. Viele Gütestellen haben keine räumliche Begrenzung der Zuständigkeit und sind europa- oder sogar weltweit tätig.

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