Ein
Friedensvertrag ist ein
völkerrechtlicher Vertrag zwischen Kriegsparteien, der einen
Friedensschluss (
definitiver Friedensvertrag) oder dessen wesentliche Bedingungen vorläufig festsetzende Bestimmungen (
Präliminarfrieden) enthält. Beide Arten folgen den gleichen Rechtssätzen über Form, Wirkung usw.