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Friedenspflicht
Friedenspflicht
ist ein Begriff aus dem
Tarifvertragsrecht
und aus dem
Betriebsverfassungsrecht
. Demnach sind die Tarifparteien (
Gewerkschaften
und Arbeitgeber[verband]) bzw. die Betriebsparteien (Betriebsrat, Arbeitgeber) zu bestimmten Zeiten oder stets verpflichtet,
Kampfmaßnahmen
(
Streiks
,
Aussperrungen
) zu unterlassen.
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