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Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland)
Mit dem Ausdruck
freiwillige Gerichtsbarkeit
bezeichnet man in
Deutschland
die von
Gerichten
der
ordentlichen Gerichtsbarkeit
, aber auch von
Notaren
und in geringem Umfang von anderen
Behörden
ausgeübte Tätigkeit in bestimmten Angelegenheiten der
Rechtspflege
.
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