Der Begriff
Freimarkt (bzw.
Frey-Markt) bezeichnet ursprünglich ein im
Mittelalter meist von kirchlicher Seite oder vom Stadtmagistrat aus gewährtes
Privileg für auswärtige
Kaufleute, zu einem bestimmten Termin in einer Gemeinde oder Stadt
Waren „feilzubieten“. Die frühesten
Urkunden darüber stammen vom Anfang des 10. Jahrhunderts und begrenzten dieses Recht zunächst auf einen Termin pro Jahr. Erst sehr spät - im 17. und vor allem 18. Jahrhundert - wurde dieses Recht aufgrund der wachsenden Macht von bürgerlichen
Manufakturen und
Händlern schrittweise um weitere Termine erweitert: Zunächst in Folge (z. B. 4.Sonntag nach Ostern), dann in gänzlicher Einschließung christlicher Termine (Ostern/Weihnachten) und als mehrtägige
Märkte.