Unter den
Fabrikgesetzen oder der
Fabrikgesetzgebung (Factory Act) wird die in England ab
1833 und später auch in anderen Ländern langsam einsetzende staatliche Gesetzgebung zum Schutz der Arbeiter, in England vor allen Dingen auch der als nationale Ressource als besonders schützenswert empfundenen Frauen und Kinder, vor der Willkür der Fabrikherren (Unternehmer), die die ihnen zu Beginn der
Industrialisierung vollkommen ausgelieferten Arbeiter üblicherweise 15 Stunden und mehr beschäftigten. Das Fabrikgesetz wurde in der Schweiz 1966 durch das
Arbeitsgesetz abgelöst.