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Fürstpropst
Ein
Fürstpropst
war der
Propst
eines
Kollegiatstifts
, der zum
Reichsfürsten
des
Heiligen Römischen Reiches
erhoben wurde, was einherging mit dem Recht einer
Virilstimme
auf der
geistlichen Bank
im
Reichsfürstenrat
. Er übte neben seiner geistlichen auch weltliche Macht über ein
Territorium
aus, dem er als
Landesherr
vorstand. Im Heiligen Römischen Reich wurden lediglich in dem Zeitraum zwischen 1460 und 1559 die Pröpste dreier Kollegiatstifte zu Fürstpröpsten erhoben.
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