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Fürstbischof
Ein Fürstbischof war ein Bischof, der in Personalunion mit seiner geistlichen Macht auch weltliche Herrschaft über ein geistliches Territorium ausübte, dem er als Landesherr vorstand. Auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation verschwand die Funktion de facto mit der Auflösung des Reiches im Jahre 1806. In einigen Bistümern überdauerte der Titel bis 1918, so in Breslau, Olmütz und Montenegro, in Salzburg sogar bis 1951.

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