Extraktion (von ‚herausziehen‘) nennt man
jedes Trennverfahren, bei dem mit Hilfe eines (festen, flüssigen oder gasförmigen)
Extraktionsmittels eine oder mehrere Komponenten aus einem
Stoffgemisch (aus festen, flüssigen oder gasförmigen Einzelstoffen bestehend), dem
Extraktionsgut, herausgelöst wird. Dabei wird der extrahierte Stoff, selbst wenn er noch in Lösung vorliegt, als
Extrakt bezeichnet. Wird der extrahierte Stoff nicht verändert (beispielsweise nur gelöst oder
adsorbiert), so handelt es sich bei dieser Extraktion um ein physikalisches Verfahren, geht der Stoff eine
chemische Reaktion ein, so handelt es sich um ein chemisches Verfahren.