Erschließung, auch
Aufschließung umfasst die Gesamtheit von baulichen Maßnahmen und rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten eines oder mehrerer
Grundstücke (Grundstückserschließung). Aufgrund des
Erschließungsaufwandes (Erschließungskosten) ist meist ein
Erschließungsbeitrag an die Kommunen zu entrichten. Die Gesamtheit der Maßnahmen im privaten Bereich zur Erschließung werden als
Grundstücksanschluss bezeichnet.