Auf der Grundlage der
Erfurter Unionsverfassung (ursprünglich:
Reichsverfassung) sollte 1849/50 ein deutscher Bundesstaat entstehen. Der Verfassungsentwurf vom 28. Mai 1849 basierte auf der
Frankfurter Reichsverfassung vom 28. März 1849. Träger des Projekts einer
Erfurter Union war das
Königreich Preußen. Es wollte zwar einen kleindeutschen Staat führen, aber auf Grundlage einer Verfassung, die konservativer als das Frankfurter Vorbild war.