Erfolgsqualifikation ist ein
Rechtsbegriff aus dem deutschen
Strafrecht. Ein
erfolgsqualifizierter Tatbestand oder ein
erfolgsqualifiziertes Delikt wird dadurch gekennzeichnet, dass eine Handlung, die auch von einem anderen
Tatbestand, dem Grundtatbestand, erfasst wird, allein wegen eines durch diese Handlung herbeigeführten Erfolges härter bestraft wird.