Ein
Erbamt war im
Heiligen Römischen Reich ein
Erzamt, das Adelsfamilien in Stellvertretung der
Kurfürsten bei offiziellen Anlässen (etwa Krönungen) ausübten. Diese Ämter hat man ursprünglich nur auf Lebenszeit vergeben, doch seit dem Beginn des 13. Jahrhunderts wurden sie vererblich.