Der Begriff
Entgelt (n.;
Plural „Entgelte“) bezeichnet die in einem
Vertrag vereinbarte
Gegenleistung. Ein entgeltlicher Vertrag ist also insbesondere ein gegenseitiger Vertrag, bei dem Leistung und Gegenleistung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis (
Synallagma) stehen. Die Bindung kann aber auch auf andere Weise hergestellt werden, etwa durch Vereinbarung einer
Bedingung. Der Begriff der Entgeltlichkeit ist damit weiter als der der Gegenseitigkeit.