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Eidgenössische Bankenkommission
Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) der Schweiz war eine von Einzelweisungen des Bundesrates unabhängige Verwaltungsbehörde des Bundes, die nicht in die Zentralverwaltung eingegliedert, sondern lediglich administrativ dem Eidgenössischen Finanzdepartement zugeordnet war. Die Aufsicht über die ihr unterstellten Teilbereiche des Finanzsektors war der EBK zur selbständigen Erledigung übertragen.

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