Als
Eichmann-Prozess wird das Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen
SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann bezeichnet, in dem dieser vor dem Jerusalemer Bezirksgericht zwischen dem 11. April und 15. Dezember 1961 für den millionenfachen
Mord an Juden zur Verantwortung gezogen wurde. Das Urteil lautete auf
Tod durch den Strang.