EU-Beamte sind überstaatliche Beamte der
Europäischen Union, die unterschiedliche Aufgaben lösen. Sie prüfen beispielsweise
EU-Beitrittskandidaten und erstatten Bericht. Die Beamten arbeiten etwa für die
Europäische Kommission, das
Europäische Parlament oder den
Rat, in dem die Mitgliedstaaten vertreten sind. Sie genießen
Immunität in Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes. EU-Beamte sind je nach ihrer Behörde mit der Ausführung und Kontrolle von europäischem Recht betraut und arbeiten dabei oft mit den Mitgliedstaaten zusammen. So überwacht die Kommission die Einhaltung der EU-Verträge und kann dabei gegen Unternehmen ebenso rechtlich vorgehen wie gegen einzelne Regierungen.