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Drost
Drost(e) (von mittelniederdeutsch drossete), auch Drossart bezeichnete seit dem späten Mittelalter vor allem in Nordwestdeutschland (am Niederrhein, in Westfalen, in Ostfriesland), aber auch in MecklenburgSchleswig-Holstein und in den Niederlanden einen Beamten, der für einen definierten Verwaltungsbezirk in militärischer, jurisdiktioneller und polizeilicher Beziehung die Stelle des Landesherrn vertrat. Die Funktion ist in etwa mit dem AmtmannAmtshauptmannRegierungspräsidenten oder Landrat vergleichbar.

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