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Drost
Drost(e)
(von
mittelniederdeutsch
drossete
), auch
Drossart
bezeichnete seit dem
späten Mittelalter
vor allem in
Nordwestdeutschland
(am
Niederrhein
, in
Westfalen
, in
Ostfriesland
), aber auch in
Mecklenburg
,
Schleswig-Holstein
und in den
Niederlanden
einen Beamten, der für einen definierten Verwaltungsbezirk in militärischer, jurisdiktioneller und polizeilicher Beziehung die Stelle des
Landesherrn
vertrat. Die Funktion ist in etwa mit dem
Amtmann
,
Amtshauptmann
,
Regierungspräsidenten
oder
Landrat
vergleichbar.
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