Die
Doppelherrschaft (auch
Biarchie, veraltet
Dyarchie) ist eine Form der
Herrschaft. Sie liegt vor, wenn eine
Institution bzw.
Organisation zwei gleichberechtigte Führungspersönlichkeiten hat, die ebenbürtig häufig unterschiedliche, je nach Stärken und Kontext, aber komplementäre Verantwortungsbereiche wahrnehmen. Die Doppelherrschaft ist die Verflechtung zweier miteinander verbundener, voneinander abhängiger, aber auch institutionell einander widerstrebender Gewalten.