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Deutsche Kolonien und Schutzgebiete
Die
deutschen Kolonien und Schutzgebiete
wurden vom
Deutschen Kaiserreich
gegen Ende des 19. Jahrhunderts erworben und nach dem
Ersten Weltkrieg
gemäß dem
Versailler Vertrag
von 1919 aufgegeben. Die sogenannten „deutschen Schutzgebiete“ waren 1914 das an Fläche viertgrößte
Kolonialreich
nach dem
britischen
,
französischen
und
russischen
Weltreich
. Gemessen an der Bevölkerungszahl lag es etwa an fünfter Stelle nach den
niederländischen Kolonien
. Sie waren gemäß Artikel 1 der
Verfassung des Deutschen Reichs
nicht Bestandteil des Reichsgebiets, sondern überseeischer Besitz des Deutschen Reichs.
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