Das
Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design, kurz
Designgesetz (früher
Geschmacksmustergesetz), ist eine deutsche Rechtsvorschrift, die
Designs begrifflich definiert und konkret schützt. Die aktuelle Fassung, in der der Name des Schutzgutes von Geschmacksmuster zu eingetragenem Design geändert wurde, stammt vom 19. Oktober 2013. Zuvor waren im März 2004 durch eine Neufassung des Geschmacksmustergesetzes aufgrund der des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen (ABl. EG Nr. L 289 S. 28) das alte Geschmacksmustergesetz aus dem Jahr 1876 und das
Schriftzeichengesetz von 1981 abgelöst worden.