Das
De-facto-Regime (in der
Völkerrechtsliteratur auch in der Schreibweise
de facto-Regime), teilweise wird auch der Ausdruck
nichtanerkannter Staat gebraucht, ist eine maßgeblich von dem deutschen Rechtswissenschaftler
Jochen A. Frowein geprägte Rechtsfigur. Damit wird vorwiegend in der deutschen
Rechts- und
Politikwissenschaft ein Herrschaftsverband bezeichnet, der durch die
de facto bestehende und dauerhafte
hoheitsförmige Gewalt einer
aufständischen Gruppe oder
Partei einen bestimmten, dem eines international anerkannten
Staates gleichkommenden Grad an Stabilität erreicht hat, ohne jedoch in dieser Eigenschaft als Staat anerkannt zu sein, bzw. dem eine solche Anerkennung weitgehend verweigert wird. Dies betrifft nicht nur Gebilde, die selbst den Anspruch erheben, ein Staat zu sein (etwa im Falle einer
Sezession), sondern auch
Regime, welche die effektive Herrschaft über ein Teilgebiet eines Staates ausüben, dessen Gewalt sie zu übernehmen anstreben. Die amerikanische und englische Lehre lehnt dieses Konstrukt teilweise ab.